Manchmal wird angenommen, dass ein Eintrittsgeld für die Teilnahme an einer Veranstaltung gegen die Mautbestimmungen des Straßengesetzes verstößt. Ein Eintrittsgeld für den Zugang zu einer Veranstaltung ist jedoch zulässig, da es sich um eine Gebühr für die Teilnahme an der Veranstaltung handelt und nicht für die Nutzung und den Zugang zur öffentlichen Straße, auf der die Veranstaltung stattfindet. Das Eintrittsgeld für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Besucher und dem Veranstalter der Veranstaltung.