Peter Es gilt die 2G-plus-Regelung, also eine Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen (max. 24 h zurückliegender Schnelltest oder max. 48 h zurückliegender PCR-Test).
Von der Verpflichtung eines zusätzliches Tests ausgenommen sind Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen (Booster-Impfung oder gleichgestellte Personen).
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Schülerinnen und Schüler – auch volljährige – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen als getestete Personen (auch ohne Vorlage eines Testnachweises).
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Es gilt Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske).